Vermächtnis
Vermächtnis (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Vermächtnis
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die Vermächtnisse
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Genitiv | des Vermächtnisses
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der Vermächtnisse
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Dativ | dem Vermächtnis dem Vermächtnisse
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den Vermächtnissen
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Akkusativ | das Vermächtnis
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die Vermächtnisse
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Worttrennung:
- Ver·mächt·nis, Plural: Ver·mächt·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˌfɛɐ̯ˈmɛçtnɪs], [ˌfɐˈmɛçtnɪs]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -ɛçtnɪs
Bedeutungen:
- [1] Güter oder ideelle Werte, die jemand bei seinem Tod hinterlassen hat, bei ideellen Werten auch übertragen, wenn die Rede von Abstrakta, wie Personenvereinigungen, Gemeinschaften, Gemeinwesen, Körperschaften und Ähnlichem ist
- [2] ein testamentarisch bekundeter letzter Wille
- [3] deutsches Erbrecht: Zuwendung eines Vermögensvorteils durch letztwillige Verfügung an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen
Synonyme:
- [1] Erbe; Erbschaft; Hinterlassenschaft
- [2] Testament
- [3] Legat
Unterbegriffe:
- [1, 2] Liebesvermächtnis
- [3] Ersatzvermächtnis, Nachvermächtnis, Universalvermächtnis, Untervermächtnis, Verschaffungsvermächtnis, Vorausvermächtnis
Beispiele:
- [1, 2] Wir profitieren sehr vom Vermächtnis unserer Vorfahren.
- [1] „Berlins historisches Vermächtnis, Nachtleben, und vielfältige Architektur sind über die Grenzen hinaus bekannt.“[1]
- [3] Das Vermächtnis ist in § 1939 BGB legaldefiniert.
- [3] Nach deutschem Recht ist das Vermächtnis als Damnationslegat ausgestaltet.
- [3] Im Zweifel ist gemäß § 2147 S. 2 BGB der Erbe mit Vermächtnissen beschwert.
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vermächtnis“
- [2, 3] Duden online „Vermächtnis“
- [3] Wikipedia-Artikel „Vermächtnis“
- [3] § 1939 BGB
- [*] canoo.net „Vermächtnis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Vermächtnis“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Berlin“
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