Erbrecht
Erbrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Erbrecht
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die Erbrechte
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Genitiv | des Erbrechtes des Erbrechts
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der Erbrechte
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Dativ | dem Erbrecht dem Erbrechte
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den Erbrechten
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Akkusativ | das Erbrecht
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die Erbrechte
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Worttrennung:
- Erb·recht, Plural: Erb·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
- Hörbeispiele:
Erbrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
Beispiele:
- [1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
- [1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
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