Übeltäterin
Übeltäterin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Übeltäterin
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die Übeltäterinnen
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Genitiv | der Übeltäterin
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der Übeltäterinnen
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Dativ | der Übeltäterin
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den Übeltäterinnen
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Akkusativ | die Übeltäterin
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die Übeltäterinnen
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Worttrennung:
- Übel·tä·te·rin, Plural: Übel·tä·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbl̩ˌtɛːtəʁɪn]
- Hörbeispiele:
Übeltäterin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
Herkunft:
Männliche Wortformen:
- [1] Übeltäter
Oberbegriffe:
- [1] Frau
Unterbegriffe:
- [1] Betrügerin, Delinquentin, Diebin, Gaunerin, Missetäterin, Mörderin, Straftäterin, Verbrecherin
Beispiele:
- [1] „Alle Übeltäterinnen wurden in den Aprilsitzungen vorgeführt, bei denen Nelly Kerwin und fünf andere zu Wasser und Brot verdonnert worden waren.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Übeltäterin“
- [1] canoo.net „Übeltäterin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Übeltäterin“
- [1] The Free Dictionary „Übeltäterin“
- [1] Duden online „Übeltäterin“
Quellen:
- Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 113.
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