Übeltäter
Übeltäter (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Übeltäter
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die Übeltäter
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Genitiv | des Übeltäters
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der Übeltäter
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Dativ | dem Übeltäter
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den Übeltätern
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Akkusativ | den Übeltäter
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die Übeltäter
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Worttrennung:
- Übel·tä·ter, Plural: Übel·tä·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbl̩ˌtɛːtɐ]
- Hörbeispiele:
Übeltäter (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, der etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
Herkunft:
- [1] mittelhochdeutsch „übeltæter“, althochdeutsch „ubiltāto“[1]
- Strukturell: Determinativkompositum aus übel und Täter oder: Zusammenbildung aus der Wortgruppe "übel/ Übles tun" mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Synonyme:
Weibliche Wortformen:
- [1] Übeltäterin
Beispiele:
- [1] Letzte Woche haben Übeltäter die Schaufensterscheibe des Metzgers mit einem Stein eingeworfen.
- [1] „Ja, mit der Polizei ist das eine eigene Sache; für den Beteiligten kommt sie in solchen Fällen immer ein klein wenig zu spät und straft allerdings nachher, wenn sie den Übeltäter wirklich erreicht, bekümmert sich aber sonst meist nur sehr wenig um den Beteiligten selber, der in ihren Augen nur als Corpus delicti einen Wert hat.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Übeltäter“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Übeltäter“
- [1] canoo.net „Übeltäter“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Übeltäter“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „übel“.
- Friedrich Gerstäcker: Herrn Mahlhubers Reiseabenteuer. Eulenspiegel Verlag, Berlin 1987, Seite 174f. ISBN 3-359-00135-4. Zuerst 1857 erschienen. Kongruenzfehler korrigiert.
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