Vergehen
Vergehen (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Vergehen
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die Vergehen
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Genitiv | des Vergehens
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der Vergehen
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Dativ | dem Vergehen
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den Vergehen
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Akkusativ | das Vergehen
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die Vergehen
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Worttrennung:
- Ver·ge·hen, Plural: Ver·ge·hen
Aussprache:
- IPA: [ˌfɛɐ̯ˈɡeːən]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
- [2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist (§ 12 II StGB)
Gegenwörter:
- [2] Verbrechen
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Dopingvergehen, Münzvergehen
- [2] Amtsvergehen, Devisenvergehen, Dienstvergehen, Disziplinarvergehen, Eigentumsvergehen, Forstvergehen, Jagdvergehen, Offizialvergehen, Preisvergehen, Religionsvergehen, Steuervergehen, Verkehrsvergehen, Wachvergehen, Waffenvergehen, Wahlvergehen, Wirtschaftsvergehen, Zollvergehen
Beispiele:
- [1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«.[1]
- [2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist ein Vergehen.
- [2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ein leichtes Vergehen
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vergehen (Begriffsklärung)“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vergehen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vergehen“
- [1] Duden online „Vergehen“
- [1] canoo.net „Vergehen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Vergehen“
- [1] The Free Dictionary „Vergehen“
- [2] Wikipedia-Artikel „Vergehen“
- [2] Legaldefinition in § 12 II StGB
Quellen:
- Marie Luise Kaschnitz: Gespenster (Archivversion vom 10. Juni 2011)
- § 23 I StGB.
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