Münzvergehen
Münzvergehen (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Münzvergehen
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die Münzvergehen
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Genitiv | des Münzvergehens
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der Münzvergehen
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Dativ | dem Münzvergehen
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den Münzvergehen
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Akkusativ | das Münzvergehen
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die Münzvergehen
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Worttrennung:
- Münz·ver·ge·hen, Plural: Münz·ver·ge·hen
Aussprache:
- IPA: [ˈmʏnt͡sfɛɐ̯ˌɡeːən]
- Hörbeispiele:
Münzvergehen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vergehen, bei dem gegen Gesetze des Geldverkehrs verstoßen wird (Falschmünzerei, Münzverfälschung, Verbreitung von Falschgeld oder Ähnliches)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Münze und dem Substantiv Vergehen
Oberbegriffe:
- [1] Münzdelikt, Vergehen
Beispiele:
- [1] „Hieronymus Sillem hatte als Prätor auf Befehl des Rats den Bürger Martin Reese wegen eines Münzvergehens verhaften lassen.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Münzvergehen“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzvergehen“
- [*] canoo.net „Münzvergehen“
- [1] Duden online „Münzvergehen“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „Münzvergehen“
- [1] Rechtslexikon.net: „Münzverbrechen, -vergehen“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Hieronymus Sillem (Ratsherr)“ (Stabilversion)
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