Strafrecht

Strafrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Strafrecht

Genitiv des Strafrechtes
des Strafrechts

Dativ dem Strafrecht
dem Strafrechte

Akkusativ das Strafrecht

Worttrennung:

Straf·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Gesamtheit der Rechtsnormen, die für die Gemeinschaft schädliches Verhalten unter Strafe stellen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm „Straf“ des Substantivs Strafe und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Unterbegriffe:

[1] Erwachsenenstrafrecht, Gesinnungsstrafrecht, Jugendstrafrecht

Beispiele:

[1] Das Strafrecht müsste in diesem Punkt deutlich verschärft werden.
[1] „Kritisch äußert sich die Höchstrichterin zur Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts.[1]

Wortbildungen:

Strafrechtsexperte, Strafrechtsprofessor, Strafrechtsreform

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Strafrecht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafrecht
[*] canoo.net „Strafrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStrafrecht
[1] The Free Dictionary „Strafrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafrecht
[1] Duden online „Strafrecht

Quellen:

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