Ergänzungsschöffin

Ergänzungsschöffin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Ergänzungsschöffin

die Ergänzungsschöffinnen

Genitiv der Ergänzungsschöffin

der Ergänzungsschöffinnen

Dativ der Ergänzungsschöffin

den Ergänzungsschöffinnen

Akkusativ die Ergänzungsschöffin

die Ergänzungsschöffinnen

Worttrennung:

Er·gän·zungs·schöf·fin, Plural: Er·gän·zungs·schöf·fin·nen

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈɡɛnt͡sʊŋsˌʃœfɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: Schöffin (Laienrichterin), die vorsorglich bei voraussichtlich längerer Dauer von Verhandlungen von Anfang an daran teilnimmt, um bei Verhinderung eines Hauptschöffen nachrücken und dessen Aufgaben übernehmen zu können

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ergänzungsschöffe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Ergänzungsschöffe

Oberbegriffe:

[1] Schöffin

Beispiele:

[1] „Der an ihren Platz gerückte Ergänzungsschöffe wurde ebenfalls krank und nun seinerseits durch eine Ergänzungsschöffin ersetzt, die – auch das kann vorkommen – erkrankte.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ergänzungsschöffin

Quellen:

  1. Totenkopf mit Flügeln. In: Zeit Online. Nummer 47, 16. November 1984, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 28. Januar 2019).
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