Schöffin

Schöffin ()

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Schöf·fin, Schöf·fin·nen
[1] in Deutschland: juristische Laiin, die ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren beteiligt ist

Herkunft:

weibliche Form von Schöffe
[1] Schöffe

Oberbegriffe:

[1] ehrenamtliche Richterin, Laienrichterin

Unterbegriffe:

[1] Ergänzungsschöffin, Hauptschöffin, Hilfsschöffin, Jugendschöffin

Beispiele:

[1] Claudia reißt sich darum, Schöffin zu werden.
[1] Das Dasein als Schöffin ist für Claudia das hehrste aller Ziele.
[1] Claudia giert danach, ihrem Gerechtigkeitssinn in ihrer Eigenschaft als Schöffin endlich adäquat Ausdruck zu verleihen.
[1] Ihre Berufung zur Schöffin stellte für Claudia den bisher freudigsten Moment ihres Lebens dar.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] canoo.net „Schöffin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchöffin
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