Zahlschein
Zahlschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Zahlschein
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die Zahlscheine
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Genitiv | des Zahlscheins des Zahlscheines
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der Zahlscheine
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Dativ | dem Zahlschein dem Zahlscheine
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den Zahlscheinen
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Akkusativ | den Zahlschein
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die Zahlscheine
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Worttrennung:
- Zahl·schein, Plural: Zahl·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡saːlˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele:
Zahlschein (Info) - Reime: -aːlʃaɪ̯n
Bedeutungen:
- [1] Formular zur Durchführung bargeldloser Geldtransfers durch Geldinstitute
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahl und Schein
Synonyme:
- [1] schweizerisch: Einzahlungsschein, Überweisung, Deutschland, umgangssprachlich: Überweisungsträger, Zahlkarte
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Erlagschein
Beispiele:
- [1] „Wer Einspruch gegen ein Schwarzfahr-Bußgeld erheben will, findet auf dem ausgehändigten Zahlschein alle nötigen Infos: Aktenzeichen, Frist und Adresse des Unternehmens.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zahlschein“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlschein“
- [*] canoo.net „Zahlschein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlschein“
- [1] Duden online „Zahlschein“
Quellen:
- Unfreiwillig Schwarzfahrer: Wie man Geldbußen umgehen kann. In: sueddeutsche.de. 31. August 2015, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Oktober 2016).
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