Widerspruchsfreiheit
Widerspruchsfreiheit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Widerspruchsfreiheit
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Genitiv | der Widerspruchsfreiheit
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Dativ | der Widerspruchsfreiheit
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Akkusativ | die Widerspruchsfreiheit
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Worttrennung:
- Wi·der·spruchs·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈviːdɐʃpʁʊxsˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
- Hörbeispiele:
Widerspruchsfreiheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Eigenschaft einer Argumentation oder einer Vorschrift, frei von Widersprüchen zu sein
- [2] Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Menge von Aussagen ist gegeben, wenn aus ihr kein Widerspruch abgeleitet werden kann
- [3] Informatik: Eigenschaft einer Datenbank keine widersprüchlichen Daten zu enthalten
Herkunft:
Synonyme:
- [2] Konsistenz
- [3] Integrität, Konsistenz
Gegenwörter:
- [1] Widersprüchlichkeit
- [2] Widersprüchlichkeit, Inkonsistenz
- [3] Inkonsistenz
Oberbegriffe:
- [1–3] Eigenschaft
Beispiele:
- [1] Die Gesetze haben keine Widerspruchsfreiheit: Diese Eiche muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden, sie steht jedoch unter Naturschutz und muss daher stehen bleiben.
- [2] Die Widerspruchsfreiheit der Logik kann nicht bewiesen werden.
- [3] Um die Widerspruchsfreiheit der Datenbank zu gewährleisten, werden die Integritätsbestimmungen vor jeder Änderung überprüft.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] innere Widerspruchsfreiheit, äußere Widerspruchsfreiheit
- [2] Beweis der Widerspruchsfreiheit
Wortbildungen:
- [2] Widerspruchsfreiheitsbeweis
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Wikipedia-Artikel „Widerspruchsfreiheit“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Widerspruchsfreiheit“
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