Widerspruchsfreiheit

Widerspruchsfreiheit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Widerspruchsfreiheit

Genitiv der Widerspruchsfreiheit

Dativ der Widerspruchsfreiheit

Akkusativ die Widerspruchsfreiheit

Worttrennung:

Wi·der·spruchs·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈviːdɐʃpʁʊxsˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
Hörbeispiele:  Widerspruchsfreiheit (Info)

Bedeutungen:

[1] die Eigenschaft einer Argumentation oder einer Vorschrift, frei von Widersprüchen zu sein
[2] Logik: die Widerspruchsfreiheit einer Menge von Aussagen ist gegeben, wenn aus ihr kein Widerspruch abgeleitet werden kann
[3] Informatik: Eigenschaft einer Datenbank keine widersprüchlichen Daten zu enthalten

Herkunft:

Determinativkompositum aus Widerspruch, Fugenelement -s und Freiheit

Synonyme:

[2] Konsistenz
[3] Integrität, Konsistenz

Gegenwörter:

[1] Widersprüchlichkeit
[2] Widersprüchlichkeit, Inkonsistenz
[3] Inkonsistenz

Oberbegriffe:

[1–3] Eigenschaft

Beispiele:

[1] Die Gesetze haben keine Widerspruchsfreiheit: Diese Eiche muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden, sie steht jedoch unter Naturschutz und muss daher stehen bleiben.
[2] Die Widerspruchsfreiheit der Logik kann nicht bewiesen werden.
[3] Um die Widerspruchsfreiheit der Datenbank zu gewährleisten, werden die Integritätsbestimmungen vor jeder Änderung überprüft.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] innere Widerspruchsfreiheit, äußere Widerspruchsfreiheit
[2] Beweis der Widerspruchsfreiheit

Wortbildungen:

[2] Widerspruchsfreiheitsbeweis

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[2] Wikipedia-Artikel „Widerspruchsfreiheit
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonWiderspruchsfreiheit
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