Staatsräson
Staatsräson (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Staatsräson
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—
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Genitiv | der Staatsräson
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—
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Dativ | der Staatsräson
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—
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Akkusativ | die Staatsräson
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—
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Alternative Schreibweisen:
- Staatsraison
Worttrennung:
- Staats·rä·son, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔ̃ː], [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Politik: Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Räson mit dem Fugenelement -s. Geprägt in der italienischen Renaissance durch Niccolò Machiavelli.
Beispiele:
- [1] „Der Venezianer Ludovico Zuccolo lehnt 1625 sogar wörtlich die Staatsräson, ragion di stato, als Richtlinie ab, und läßt nur Ehrbarkeit und Gerechtigkeit gelten.“[1]
- [1] „Ludwig XIV. verbannte aus Gründen der Staatsräson ebensosehr wie aus Frömmigkeit sechshunderttausend Franzosen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] aus Gründen der Staatsräson
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Staatsräson“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsräson“
- [*] canoo.net „Staatsräson“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsräson“
- [1] The Free Dictionary „Staatsräson“
- [1] Duden online „Staatsräson“
Quellen:
- Wilhelm Voßkamp: Utopieforschung. interdisziplinäre Studien zur neuzeitl. Utopie. 1. Auflage. Band 1, Suhrkamp, Frankfurt 1985, ISBN 978-3-518-37659-1, Seite 271 (Stichwort „Staatsräson“)
- Geschichte der Französischen Revolution: Band 3: Der Sturz des Königtums, Jules Michelet. Abgerufen am 6. November 2017.
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