Staatsräson

Staatsräson (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Staatsräson

Genitiv der Staatsräson

Dativ der Staatsräson

Akkusativ die Staatsräson

Alternative Schreibweisen:

Staatsraison

Worttrennung:

Staats·rä·son, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔ̃ː], [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Politik: Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Räson mit dem Fugenelement -s. Geprägt in der italienischen Renaissance durch Niccolò Machiavelli.

Beispiele:

[1] „Der Venezianer Ludovico Zuccolo lehnt 1625 sogar wörtlich die Staatsräson, ragion di stato, als Richtlinie ab, und läßt nur Ehrbarkeit und Gerechtigkeit gelten.“[1]
[1] „Ludwig XIV. verbannte aus Gründen der Staatsräson ebensosehr wie aus Frömmigkeit sechshunderttausend Franzosen.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] aus Gründen der Staatsräson

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Staatsräson
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsräson
[*] canoo.net „Staatsräson
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsräson
[1] The Free Dictionary „Staatsräson
[1] Duden online „Staatsräson

Quellen:

  1. Wilhelm Voßkamp: Utopieforschung. interdisziplinäre Studien zur neuzeitl. Utopie. 1. Auflage. Band 1, Suhrkamp, Frankfurt 1985, ISBN 978-3-518-37659-1, Seite 271 (Stichwort „Staatsräson“)
  2. Geschichte der Französischen Revolution: Band 3: Der Sturz des Königtums, Jules Michelet. Abgerufen am 6. November 2017.
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