Schleichhandel

Schleichhandel (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Schleichhandel

Genitiv des Schleichhandels

Dativ dem Schleichhandel

Akkusativ den Schleichhandel

Worttrennung:

Schleich·han·del; kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃlaɪ̯çˌhandl̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] illegaler Handel

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs schleichen und dem Substantiv Handel

Synonyme:

[1] Schwarzmarkt

Beispiele:

[1] „Uebertretungen dieses Verbotes werden nach den Bestimmungen des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen (§§. 192, Z. 8 und 193) als Versuch des Schleichhandels angesehen und geahndet werden.“[1]
[1] „Doch allein konnten die Briten nicht verantwortlich sein für die Verhältnisse, denn mit dem Schleichhandel im Land hatten sie nichts zu tun.“[2]

Wortbildungen:

Schleichhandelsweg

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Schwarzmarkt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schleichhandel
[1] canoo.net „Schleichhandel
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schleichhandel
[1] The Free Dictionary „Schleichhandel
[1] Duden online „Schleichhandel

Quellen:

  1. Überwachung der Bodenseegrenze im RGBl. Nr. 154/1854
  2. Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 229.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.