Schleichhandel
Schleichhandel (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Schleichhandel
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—
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Genitiv | des Schleichhandels
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—
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Dativ | dem Schleichhandel
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—
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Akkusativ | den Schleichhandel
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—
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Worttrennung:
- Schleich·han·del; kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃlaɪ̯çˌhandl̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] illegaler Handel
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs schleichen und dem Substantiv Handel
Synonyme:
- [1] Schwarzmarkt
Beispiele:
- [1] „Uebertretungen dieses Verbotes werden nach den Bestimmungen des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen (§§. 192, Z. 8 und 193) als Versuch des Schleichhandels angesehen und geahndet werden.“[1]
- [1] „Doch allein konnten die Briten nicht verantwortlich sein für die Verhältnisse, denn mit dem Schleichhandel im Land hatten sie nichts zu tun.“[2]
Wortbildungen:
- Schleichhandelsweg
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schwarzmarkt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schleichhandel“
- [1] canoo.net „Schleichhandel“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schleichhandel“
- [1] The Free Dictionary „Schleichhandel“
- [1] Duden online „Schleichhandel“
Quellen:
- Überwachung der Bodenseegrenze im RGBl. Nr. 154/1854
- Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 229.
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