Reichsfinanzministerium

Reichsfinanzministerium (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Reichsfinanzministerium

die Reichsfinanzministerien

Genitiv des Reichsfinanzministeriums

der Reichsfinanzministerien

Dativ dem Reichsfinanzministerium

den Reichsfinanzministerien

Akkusativ das Reichsfinanzministerium

die Reichsfinanzministerien

Worttrennung:

Reichs·fi·nanz·mi·nis·te·ri·um, Plural: Reichs·fi·nanz·mi·nis·te·ri·en

Aussprache:

IPA: [ʁaɪ̯çsfiˈnant͡sminɪsˌteːʁiʊm]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] historisch: Ministerium, das im Deutschen Reich für die Finanzen zuständig war

Herkunft:

Determinativkompositum aus Reich und Finanzministerium mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Finanzministerium

Beispiele:

[1] „Die an sich unscheinbaren Faltbriefe sind mir aufgefallen, weil einige mit unversehrten roten Papiersiegelmarken des Reichsfinanzministeriums versehen waren und schöne Stempelabschläge aufwiesen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Reichsfinanzministerium
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfinanzministerium
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonReichsfinanzministerium

Quellen:

  1. Wolfgang Baldus: Philatelistische Fundstücke aus den 1-Euro-Messekartons (59). In: philatelie. Das Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten. Nummer 490, April 2018, ISSN 1619-5892, Seite 37., DNB 012758477.
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