Pfandgläubiger
Pfandgläubiger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Pfandgläubiger
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die Pfandgläubiger
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Genitiv | des Pfandgläubigers
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der Pfandgläubiger
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Dativ | dem Pfandgläubiger
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den Pfandgläubigern
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Akkusativ | den Pfandgläubiger
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die Pfandgläubiger
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Worttrennung:
- Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈp͡fantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: derjenige, der etwas verleiht und dafür einen Gegenstand als Pfand entgegennimmt
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger
Gegenwörter:
- [1] Pfandbesteller
Unterbegriffe:
- [1] Hypothekar
Beispiele:
- [1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger“
- [*] canoo.net „Pfandgläubiger“
Quellen:
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