Pfandgläubiger

Pfandgläubiger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Pfandgläubiger

die Pfandgläubiger

Genitiv des Pfandgläubigers

der Pfandgläubiger

Dativ dem Pfandgläubiger

den Pfandgläubigern

Akkusativ den Pfandgläubiger

die Pfandgläubiger

Worttrennung:

Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger

Aussprache:

IPA: [ˈp͡fantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: derjenige, der etwas verleiht und dafür einen Gegenstand als Pfand entgegennimmt

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger

Gegenwörter:

[1] Pfandbesteller

Unterbegriffe:

[1] Hypothekar

Beispiele:

[1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger
[*] canoo.net „Pfandgläubiger

Quellen:

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