Pfandbesteller

Pfandbesteller (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Pfandbesteller

die Pfandbesteller

Genitiv des Pfandbestellers

der Pfandbesteller

Dativ dem Pfandbesteller

den Pfandbestellern

Akkusativ den Pfandbesteller

die Pfandbesteller

Worttrennung:

Pfand·be·stel·ler, Plural: Pfand·be·stel·ler

Aussprache:

IPA: [ˈp͡fantbəʃtɛlɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: derjenige, der einen Gegenstand als Pfand hergibt (= verpfändet)

Herkunft:

Deerminativkompositum aus den Substantiven Pfand und Besteller (altertümlich für stellen; also eigentlich derjenige, der den Pfandgegenstand zur Verfügung stellt)

Synonyme:

[1] Pfandgeber, Verpfänder

Gegenwörter:

[1] Pfandgläubiger

Unterbegriffe:

[1] Hypothekenschuldner

Beispiele:

[1] „Für den Erwerb der Hypothek an Immobilien, die der Pfandbesteller erst in der Zukunft erwerben wird oder die erst in der Zukunft entstehen werden oder deren Entstehung von Erfüllung einer Bedingung abhängt, ist die Eintragung in das Zentrale Pfandrechtsregister der Notare (Pfandrechtsregister) vorgesehen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1]

Quellen:

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