Patenkind
Patenkind (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Patenkind
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die Patenkinder
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Genitiv | des Patenkindes des Patenkinds
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der Patenkinder
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Dativ | dem Patenkind dem Patenkinde
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den Patenkindern
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Akkusativ | das Patenkind
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die Patenkinder
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Worttrennung:
- Pa·ten·kind, Plural: Pa·ten·kin·der
Aussprache:
- IPA: [ˈpaːtn̩ˌkɪnt]
- Hörbeispiele:
Patenkind (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kind, bei dessen Taufe oder Firmung eine Person als Pate beteiligt war, also die Patenschaft übernommen hat
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Pate, Fugenelement -n und dem Substantiv Kind
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Patensohn, Patentochter
Beispiele:
- [1] Ich habe zwei Patenkinder.
- [1] „Dafür müssen sich die Patenkinder aber auch offiziell bedanken.“[1]
- [1] „Wer mehr als einmal Pate wird, gibt seinen Namen entsprechend oft weiter; werden die Patenkinder selbst zu Paten, vermehren sie ihrerseits einen ihrer Patennamen, den Rufnamen, bei ihren Patenkindern und so fort.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Patenkind“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Patenkind“
- [*] canoo.net „Patenkind“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Patenkind“
- [1] The Free Dictionary „Patenkind“
- [1] Duden online „Patenkind“
Quellen:
- Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983, Seite 140.
- Wilfried Seibicke: Die Personennamen im Deutschen. de Gruyter, Berlin/New York 1982, ISBN 3-11-007984-4., Seite 148. Abkürzung aufgelöst.
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