Patenkind

Patenkind (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Patenkind

die Patenkinder

Genitiv des Patenkindes
des Patenkinds

der Patenkinder

Dativ dem Patenkind
dem Patenkinde

den Patenkindern

Akkusativ das Patenkind

die Patenkinder

Worttrennung:

Pa·ten·kind, Plural: Pa·ten·kin·der

Aussprache:

IPA: [ˈpaːtn̩ˌkɪnt]
Hörbeispiele:  Patenkind (Info)

Bedeutungen:

[1] Kind, bei dessen Taufe oder Firmung eine Person als Pate beteiligt war, also die Patenschaft übernommen hat

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Pate, Fugenelement -n und dem Substantiv Kind

Oberbegriffe:

[1] Kind, Person

Unterbegriffe:

[1] Patensohn, Patentochter

Beispiele:

[1] Ich habe zwei Patenkinder.
[1] „Dafür müssen sich die Patenkinder aber auch offiziell bedanken.“[1]
[1] „Wer mehr als einmal Pate wird, gibt seinen Namen entsprechend oft weiter; werden die Patenkinder selbst zu Paten, vermehren sie ihrerseits einen ihrer Patennamen, den Rufnamen, bei ihren Patenkindern und so fort.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Patenkind
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Patenkind
[*] canoo.net „Patenkind
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPatenkind
[1] The Free Dictionary „Patenkind
[1] Duden online „Patenkind

Quellen:

  1. Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983, Seite 140.
  2. Wilfried Seibicke: Die Personennamen im Deutschen. de Gruyter, Berlin/New York 1982, ISBN 3-11-007984-4., Seite 148. Abkürzung aufgelöst.
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