Oberhaus

Oberhaus (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Oberhaus

die Oberhäuser

Genitiv des Oberhauses

der Oberhäuser

Dativ dem Oberhaus

den Oberhäusern

Akkusativ das Oberhaus

die Oberhäuser

Worttrennung:

Ober·haus, Plural: Ober·häu·ser

Aussprache:

IPA: [ˈoːbɐˌhaʊ̯s]
Hörbeispiele:  Oberhaus (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, allgemein: eine von zwei Kammern eines Parlaments
[2] Politik, speziell, kein Plural: die erste Kammer britischen Parlaments

Herkunft:

[2] von englisch Upper House  en entlehnt[1]
[1, 2] strukturell: Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem gebundenen Lexem ober- und dem Substantiv Haus

Synonyme:

[2] House of Lords

Gegenwörter:

[1, 2] Unterhaus
[2] House of Commons

Oberbegriffe:

[1, 2] Kammer

Beispiele:

[1] „Aus Sicht des Königs bedeutete das Oberhaus, dass seine Macht nicht einseitig durch das Volk, durch den südniederländischen Adel oder die früheren Regenten des Nordens bedroht wurde.“[2]
[2] „Die Zahl der Mitglieder des Oberhauses, das einst ein Organ mit lediglich 50 Mitgliedern gewesen war, war durch die Großzügigkeit Georgs III. und seiner Nachfolger bei der Einrichtung von Adelstiteln stark angewachsen.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Oberhaus
[2] Wikipedia-Artikel „House of Lords
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberhaus
[2] canoo.net „Oberhaus
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonOberhaus
[1, 2] The Free Dictionary „Oberhaus

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4, Stichwort „Oberhaus“.
  2. Wikipedia-Artikel „Erste Kammer der Generalstaaten
  3. Wikipedia-Artikel „House of Lords
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