Kleinaktionärin

Kleinaktionärin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Kleinaktionärin

die Kleinaktionärinnen

Genitiv der Kleinaktionärin

der Kleinaktionärinnen

Dativ der Kleinaktionärin

den Kleinaktionärinnen

Akkusativ die Kleinaktionärin

die Kleinaktionärinnen

Worttrennung:

Klein·ak·ti·o·nä·rin, Plural: Klein·ak·ti·o·nä·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈklaɪ̯nʔakt͡si̯oˌnɛːʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: Aktionärin, die nur einen sehr geringen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kleinaktionär mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Minderheitsaktionärin

Gegenwörter:

[1] Großaktionärin

Männliche Wortformen:

[1] Kleinaktionär

Oberbegriffe:

[1] Aktionärin

Beispiele:

[1] „Die klagefreudige Kleinaktionärin Catarina Steeg erklärte: „Ich weiß noch nicht, ob ich Klage erhebe.““[1]
[1] „So sah eine Kleinaktionärin der niederbayerischen Baufirma Lindner Holding ihr Recht verletzt, weil die Gerichte ihr ein Spruchverfahren verweigerten, als Lindner 2006 vom Geregelten Markt ins Freiverkehrs-Segment „m:access“ der Münchner Börse wechselte.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Kleinaktionärin“, Seite 621.
[1] Duden online „Kleinaktionärin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kleinaktionärin
[1] canoo.net „Kleinaktionärin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKleinaktionärin

Quellen:

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