Kleinaktionär
Kleinaktionär (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Kleinaktionär
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die Kleinaktionäre
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Genitiv | des Kleinaktionärs
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der Kleinaktionäre
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Dativ | dem Kleinaktionär
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den Kleinaktionären
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Akkusativ | den Kleinaktionär
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die Kleinaktionäre
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Worttrennung:
- Klein·ak·ti·o·när, Plural: Klein·ak·ti·o·nä·re
Aussprache:
- IPA: [ˈklaɪ̯nʔakt͡si̯oˌnɛːɐ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: jemand, der nur einen sehr geringen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv klein und dem Substantiv Aktionär
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Minderheitsaktionär
Gegenwörter:
- [1] Großaktionär
Weibliche Wortformen:
- [1] Kleinaktionärin
Oberbegriffe:
- [1] Aktionär
Beispiele:
- [1] „Gegen diese Verkäufe richtet sich die Klage eines Brain Force-Kleinaktionärs, der den zugrunde liegenden Hauptversammlungsbeschluss beim Landesgericht Wels anficht, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in seiner Donnerstagausgabe.“[1]
- [1] „Einzig eine Gruppe fehlte: die Kleinaktionäre, deren Fälle hier verhandelt werden.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Kleinaktionär“, Seite 621.
- [1] Duden online „Kleinaktionär“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kleinaktionär“
- [1] canoo.net „Kleinaktionär“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kleinaktionär“
- [1] wissen.de „Kleinaktionär“
- [1] The Free Dictionary „Kleinaktionär“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kleinaktionär“
Quellen:
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