Kleinaktionär

Kleinaktionär (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Kleinaktionär

die Kleinaktionäre

Genitiv des Kleinaktionärs

der Kleinaktionäre

Dativ dem Kleinaktionär

den Kleinaktionären

Akkusativ den Kleinaktionär

die Kleinaktionäre

Worttrennung:

Klein·ak·ti·o·när, Plural: Klein·ak·ti·o·nä·re

Aussprache:

IPA: [ˈklaɪ̯nʔakt͡si̯oˌnɛːɐ̯]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: jemand, der nur einen sehr geringen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv klein und dem Substantiv Aktionär

Sinnverwandte Wörter:

[1] Minderheitsaktionär

Gegenwörter:

[1] Großaktionär

Weibliche Wortformen:

[1] Kleinaktionärin

Oberbegriffe:

[1] Aktionär

Beispiele:

[1] „Gegen diese Verkäufe richtet sich die Klage eines Brain Force-Kleinaktionärs, der den zugrunde liegenden Hauptversammlungsbeschluss beim Landesgericht Wels anficht, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in seiner Donnerstagausgabe.“[1]
[1] „Einzig eine Gruppe fehlte: die Kleinaktionäre, deren Fälle hier verhandelt werden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Kleinaktionär“, Seite 621.
[1] Duden online „Kleinaktionär
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kleinaktionär
[1] canoo.net „Kleinaktionär
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKleinaktionär
[1] wissen.de „Kleinaktionär
[1] The Free Dictionary „Kleinaktionär
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kleinaktionär

Quellen:

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