Höchstrichter

Höchstrichter (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Höchstrichter

die Höchstrichter

Genitiv des Höchstrichters

der Höchstrichter

Dativ dem Höchstrichter

den Höchstrichtern

Akkusativ den Höchstrichter

die Höchstrichter

Worttrennung:

Höchst·rich·ter, Plural: Höchst·rich·ter

Aussprache:

IPA: [ˈhøːçstˌʁɪçtɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: Richter, der an einem Höchstgericht tätig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem höchst- und Richter

Weibliche Wortformen:

[1] Höchstrichterin

Oberbegriffe:

[1] Richter

Beispiele:

[1] „Die Höchstrichter erhalten 90 Prozent der Bezüge eines Abgeordneten im Nationalrat, also 7.998,39 Euro monatlich.“[1]
[1] „Im Vorjahr hatte er durch die Ernennung des konservativen Juristen Neil Gorsuch das zuvor bestehende Patt zwischen vier liberalen und vier konservativen Höchstrichtern aufgehoben.“[2]
[1] „Zu ihnen gesellte sich noch ein ehemaliger Höchstrichter, der die angeblichen Taten an die Klub-Obmänner aller Parlamentsparteien verteilte.“[3]

Wortbildungen:

höchstrichterlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Höchstrichter
[1] Duden online „Höchstrichter
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Höchstrichter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHöchstrichter

Quellen:

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