Hausherr

Hausherr (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Hausherr

die Hausherren

Genitiv des Hausherrn

der Hausherren

Dativ dem Hausherrn

den Hausherren

Akkusativ den Hausherrn

die Hausherren

Worttrennung:

Haus·herr, Plural: Haus·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯sˌhɛʁ]
Hörbeispiele:  Hausherr (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
[2] Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
[3] Sport: Verein, der auf dem eigenen Platz spielt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Haus und Herr

Synonyme:

[1] Familienoberhaupt, Haushaltsvorstand
[2] Hausbesitzer, Hauseigentümer
[3] Platzverein

Sinnverwandte Wörter:

[2] Vermieter

Weibliche Wortformen:

[1–3] Hausherrin

Oberbegriffe:

[1–3] Herr

Beispiele:

[1] Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.
[2] Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.
[2] „Der Hausherr, der das Haus im Jahre 1919 verkaufte und im Jahre 1923 wieder erwarb, ist neuer Eigentümer im Sinne des § 19 Abs 3 MG.“[1]
[3] Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hausherr
[2] canoo.net „Hausherr
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHausherr
[1, 2] The Free Dictionary „Hausherr

Quellen:

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