Beschlagnahme
Beschlagnahme (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Beschlagnahme
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die Beschlagnahmen
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Genitiv | der Beschlagnahme
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der Beschlagnahmen
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Dativ | der Beschlagnahme
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den Beschlagnahmen
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Akkusativ | die Beschlagnahme
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die Beschlagnahmen
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Worttrennung:
- Be·schlag·nah·me, Plural: Be·schlag·nah·men
Aussprache:
- IPA: [bəˈʃlaːkˌnaːmə]
- Hörbeispiele:
Beschlagnahme (Info)
Bedeutungen:
- [1] Entzug von Besitztum aufgrund amtlicher Anweisung
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs beschlagnehmen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e (und Vokalwechsel)
Synonyme:
- [1] Konfiskation, Konfiszierung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Entzug, Pfändung, Requirierung, Requisition, Sicherstellung
Beispiele:
- [1] „Die erste populäre Handlung der Regierung ist die Beschlagnahme der gehamsterten Lebensmittel, es bleibt bei der Beschlagnahme.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Beschlagnahme“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beschlagnahme“
- [1] canoo.net „Beschlagnahme“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Beschlagnahme“
- [1] The Free Dictionary „Beschlagnahme“
- [(1)] Duden online „Beschlagnahme“
Quellen:
- Ernst Toller: Eine Jugend in Deutschland. Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-018688-6, Seite 147f. Erstauflage 1933.
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