verbürgen

verbürgen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichverbürge
duverbürgst
er, sie, esverbürgt
Präteritum ichverbürgte
Konjunktiv II ichverbürgte
Imperativ Singularverbürg!
verbürge!
Pluralverbürgt!
PerfektPartizip IIHilfsverb
verbürgt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:verbürgen

Worttrennung:

ver·bür·gen, Präteritum: ver·bürg·te, Partizip II: ver·bürgt

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈbʏʁɡn̩]
Hörbeispiele:  verbürgen (Info)
Reime: -ʏʁɡn̩

Bedeutungen:

[1] bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
[2] bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
[3] bereit sein, für das Eintreten eines Ereignisses einzustehen und bei nicht erfolgtem Eintreten des Ereignisses für die Folgen zu haften

Herkunft:

Ableitung (Derivation) vom Verb bürgen mit dem Präfix (Derivatem) ver-

Synonyme:

[1–3] einstehen, bürgen, beteuern

Oberbegriffe:

[1–3] einstehen

Beispiele:

[1] Ich verbürge mich für ihre Glaubwürdigkeit.
[2] Er hat sich dafür verbürgt, dass diese Münze aus Silber ist.
[3] Ich verbürge mich dafür, dass das Geld pünktlich auf seinem Konto sein wird.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verbürgen
[1] canoo.net „verbürgen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonverbürgen
[1] The Free Dictionary „verbürgen
[1] Duden online „verbürgen
[1, 3] wissen.de – Wörterbuch „verbürgen
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