Zeugenschutzprogramm
Zeugenschutzprogramm (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Zeugenschutzprogramm
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die Zeugenschutzprogramme
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Genitiv | des Zeugenschutzprogramms des Zeugenschutzprogrammes
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der Zeugenschutzprogramme
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Dativ | dem Zeugenschutzprogramm
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den Zeugenschutzprogrammen
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Akkusativ | das Zeugenschutzprogramm
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die Zeugenschutzprogramme
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Worttrennung:
- Zeu·gen·schutz·pro·gramm, Plural: Zeu·gen·schutz·pro·gram·me
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡sɔɪ̯ɡn̩ˌʃʊt͡spʁoˌɡʁam]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] staatliche Maßnahme zum Schutz von Zeugen, die ernsthaft gefährdet sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zeugenschutz und Programm oder aus den Substantiven Zeuge und Schutzprogramm sowie dem Fugenelement -n
Beispiele:
- [1] „Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau sind nun fünf Mitglieder einer litauischen Bande angeklagt. Einer packte schon vorher aus - und hofft nun auf ein Zeugenschutzprogramm.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zeugenschutzprogramm“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zeugenschutzprogramm“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Zeugenschutzprogramm“
Quellen:
- Julia Jüttner: Raubmord an Autobahnraststätte: 3965,95 Euro für ein Menschenleben. In: Spiegel Online. 30. Januar 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 18. Februar 2013).
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