Willenserklärung

Willenserklärung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Willenserklärung

die Willenserklärungen

Genitiv der Willenserklärung

der Willenserklärungen

Dativ der Willenserklärung

den Willenserklärungen

Akkusativ die Willenserklärung

die Willenserklärungen

Worttrennung:

Wil·lens·er·klä·rung, Plural: Wil·lens·er·klä·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈvɪlənsʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
Hörbeispiele:  Willenserklärung (Info)

Bedeutungen:

[1] gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
[2] juristisch: Äußerung des Willens in Hinsicht auf ein Rechtsgeschäft (im Allgemeinen verbunden mit Rechtsfolgen), das heißt die Person beabsichtigt mit der Äußerung des Willens rechtlich etwas zu erreichen beziehungweise zu bezwecken oder zu bewirken

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Willen und Erklärung sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Willensäußerung, Willenskundgebung

Oberbegriffe:

[1] Erklärung

Beispiele:

[1]
[2] Sie gab eine Willenserklärung ab.
[2] Der Notar sagte zum Kaufinteressenten: „Wir brauchen dafür eine schriftliche Willenserklärung des Veräußerers.“

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] eine Willenserklärung abgeben, eine Willenserklärung anfechten, empfangsbedürftige Willenserklärung, nichtempfangsbedürftige Willenserklärung, fehlerhafte Willenserklärung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Willenserklärung
[2] Juris: exemplarisch § 133 BGB (Zivilrecht)
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