Rechtsfolge

Rechtsfolge (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Rechtsfolge

die Rechtsfolgen

Genitiv der Rechtsfolge

der Rechtsfolgen

Dativ der Rechtsfolge

den Rechtsfolgen

Akkusativ die Rechtsfolge

die Rechtsfolgen

Worttrennung:

Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfɔlɡə]
Hörbeispiele:  Rechtsfolge (Info)

Bedeutungen:

[1] juristische Konsequenz eines Sachverhalts

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfolge
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfolge
[1] canoo.net „Rechtsfolge
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfolge
[1] Duden online „Rechtsfolge

Quellen:

This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.