Widerklage

Widerklage (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Widerklage

die Widerklagen

Genitiv der Widerklage

der Widerklagen

Dativ der Widerklage

den Widerklagen

Akkusativ die Widerklage

die Widerklagen

Worttrennung:

Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen

Aussprache:

IPA: [ˈviːdɐˌklaːɡə]
Hörbeispiele:  Widerklage (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage

Herkunft:

Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Gegenklage

Unterbegriffe:

[1] Drittwiderklage

Beispiele:

[1] „Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Widerklage erheben, der Widerklage stattgeben, die Widerklage abweisen

Wortbildungen:

Widerbeklagter, Widerkläger

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Widerklage
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widerklage
[*] canoo.net „Widerklage
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Widerklage
[1] Duden online „Widerklage

Quellen:

  1. canoo.net „Widerklage
  2. Zivilprozessrecht, Walter Zeiss, Klaus Schreiber. Abgerufen am 29. Juni 2017.
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