abweisen

abweisen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichweise ab
duweist ab
er, sie, esweist ab
Präteritum ichwies ab
Konjunktiv II ichwiese ab
Imperativ Singularweise ab!
Pluralweist ab!
PerfektPartizip IIHilfsverb
abgewiesen haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abweisen

Worttrennung:

ab·wei·sen, Präteritum: wies ab, Partizip II: ab·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈapˌvaɪ̯zn̩]
Hörbeispiele:  abweisen (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
[2] Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben
[3] einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken

Herkunft:

Ableitung (Derivation) vom Verb weisen mit dem Präfix ab-

Synonyme:

[1] ablehnen
[3] zurückweisen

Beispiele:

[1] Sie wies seine Einladung ins Kino ab.
[2] Die Klage wurde vor Gericht abgewiesen.
[3] Ich wurde am Empfang abgewiesen.

Wortbildungen:

Abweisung, abweisend

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1, 3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abweisen
[1, 3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abweisen
[1–3] canoo.net „abweisen
[1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonabweisen

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: anweisen, ausweisen
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