Vertragslehrer

Vertragslehrer (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Vertragslehrer

die Vertragslehrer

Genitiv des Vertragslehrers

der Vertragslehrer

Dativ dem Vertragslehrer

den Vertragslehrern

Akkusativ den Vertragslehrer

die Vertragslehrer

Worttrennung:

Ver·trags·leh·rer, Plural: Ver·trags·leh·rer

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈtʁaːksˌleːʁɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Person, die unterrichtet, ohne Beamter zu sein

Abkürzungen:

[1] VL

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Vertrag und Lehrer mit dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Vertragslehrerin

Oberbegriffe:

[1] Online-Duden: Hilfslehrer

Beispiele:

[1] „Der Vertragslehrer ist nach Möglichkeit im vollen Ausmaß der für ihn festgelegten Lehrverpflichtung unbeschadet der Bestimmungen nach Abs.3 und 4 zur Unterrichtserteilung heranzuziehen.“[1]
[1] „Hier erhalten von 70 Bewerbern alle 70 eine Beschäftigung, wobei 48 als Beamte auf Probe, 10 als Vertragslehrer mit der Zusage auf eine spätere Verbeamtung und 12 als Vertragslehrer ohne Zusage auf eine spätere Verbeamtung beschäftigt werden können.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vertragslehrer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertragslehrer
[1] Duden online „Vertragslehrer

Quellen:

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