Urkundenfälscherin

Urkundenfälscherin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Urkundenfälscherin

die Urkundenfälscherinnen

Genitiv der Urkundenfälscherin

der Urkundenfälscherinnen

Dativ der Urkundenfälscherin

den Urkundenfälscherinnen

Akkusativ die Urkundenfälscherin

die Urkundenfälscherinnen

Worttrennung:

Ur·kun·den·fäl·sche·rin, Plural: Ur·kun·den·fäl·sche·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈuːɐ̯kʊndn̩ˌfɛlʃəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die gefälschte Urkunden herstellt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Urkundenfälscher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Urkundenfälscher

Oberbegriffe:

[1] Fälscherin

Beispiele:

[1] Die Urkundenfälscherin konnte von der Polizei ausfindig gemacht und verhaftet werden.
[1] „Das Gericht verurteilte die Betrügerin und Urkundenfälscherin zu einer Bewährungsstrafe.“[1]
[1] „Am 5. April 2001 erhob der Bezirksanwalt Anklage, nannte Christina Maria Kurmann aus Adliswil eine Urkundenfälscherin und Betrügerin.“[2]
[1] „Streng genommen ist sie heute eine Urkundenfälscherin, wenn sie mit Gerda Casagrande unterschreibt, so wie sie das die vergangenen Jahrzehnte getan hat.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Urkundenfälscherin
[1] canoo.net „Urkundenfälscherin

Quellen:

  1. Vorgetäuschte Schwangerschaft landet vor Gericht. Abgerufen am 27. August 2018.
  2. Kein Arztroman. Abgerufen am 27. August 2018.
  3. Thurgauer Seniorin bekam mit neuem Ausweis wider Willen einen neuen Namen. Abgerufen am 27. August 2018.
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