UN-Menschenrechtsrat

UN-Menschenrechtsrat (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der UN-Menschenrechtsrat

Genitiv des UN-Menschenrechtsrates
des UN-Menschenrechtsrats

Dativ dem UN-Menschenrechtsrat

Akkusativ den UN-Menschenrechtsrat

Worttrennung:

UN-Men·schen·rechts·rat, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] von den Vereinten Nationen gebildetes, beratendes Gremium, das (mit absoluter Mehrheit) die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen kann

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus der Abkürzung UN und dem Substantiv Menschenrechtsrat

Gegenwörter:

[1] Vorgänger: UN-Menschenrechtskommission

Oberbegriffe:

[1] Menschenrechtsrat

Beispiele:

[1] „Algeriens Menschenrechtsbilanz wurde im Mai 2012 im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats begutachtet.“[1]
[1] „Bei einer Anhörung vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf stellt sich Deutschland einer Überprüfung der Menschenrechtslage.“[2]
[1] „Deutschland ist eines von 47 Mitgliedern des neuen UN-Menschenrechtsrats.[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „UN-Menschenrechtsrat
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „UN-Menschenrechtsrat
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonUN-Menschenrechtsrat

Quellen:

  1. Amnesty Report 2013 - Algerien. Abgerufen am 18. April 2015.
  2. wissen.de – was geschah am „2. Februar 2009
  3. wissen.de – was geschah am „9. Mai 2006
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