Strafverteidigerin

Strafverteidigerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Strafverteidigerin

die Strafverteidigerinnen

Genitiv der Strafverteidigerin

der Strafverteidigerinnen

Dativ der Strafverteidigerin

den Strafverteidigerinnen

Akkusativ die Strafverteidigerin

die Strafverteidigerinnen

Worttrennung:

Straf·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Straf·ver·tei·di·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] die dem Angeklagten, dem Beschuldigten bzw. dem Angeschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellte Verteidigerin

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Strafverteidiger

Oberbegriffe:

[1] Verteidigerin

Beispiele:

[1] Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme hielt die Strafverteidigerin ihr Plädoyer.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Duden online „Strafverteidigerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverteidigerin
[1] canoo.net „Strafverteidigerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStrafverteidigerin
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