Strafrechtsexperte
Strafrechtsexperte (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Strafrechtsexperte
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die Strafrechtsexperten
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Genitiv | des Strafrechtsexperten
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der Strafrechtsexperten
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Dativ | dem Strafrechtsexperten
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den Strafrechtsexperten
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Akkusativ | den Strafrechtsexperten
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die Strafrechtsexperten
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Worttrennung:
- Straf·rechts·ex·per·te, Plural: Straf·rechts·ex·per·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfʁɛçt͡sʔɛksˌpɛʁtə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Person, die Fachkenntnisse im Bereich des Strafrechts besitzt
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Strafrechtler
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsexperte, Experte
Beispiele:
- [1] „Der Strafrechtsexperte Andreas Venier geht davon aus, dass Ernst Strasser nach seiner rechtskräftigen Verurteilung in der Lobbyisten-Affäre - drei Jahre unbedingt wegen Bestechlichkeit - nicht allzu lange im Gefängnis sitzen wird.“[1]
- [1] „Der Strafrechtsexperte Bernd-Christian Funk sieht "unübersehbare Schwachstellen im Justizsystem", bezeichnet den "Terrorparagraphen" und dessen Anwendung als "dringend reparaturbedürftig" und "eines Rechtsstaates unwürdig".“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Strafrechtsexperte“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrechtsexperte“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Strafrechtsexperte“
Quellen:
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