Strafrechtsexperte

Strafrechtsexperte (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Strafrechtsexperte

die Strafrechtsexperten

Genitiv des Strafrechtsexperten

der Strafrechtsexperten

Dativ dem Strafrechtsexperten

den Strafrechtsexperten

Akkusativ den Strafrechtsexperten

die Strafrechtsexperten

Worttrennung:

Straf·rechts·ex·per·te, Plural: Straf·rechts·ex·per·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfʁɛçt͡sʔɛksˌpɛʁtə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Person, die Fachkenntnisse im Bereich des Strafrechts besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Strafrecht, Fugenelement -s und Experte

Sinnverwandte Wörter:

[1] Strafrechtler

Weibliche Wortformen:

[1] Strafrechtsexpertin

Oberbegriffe:

[1] Rechtsexperte, Experte

Beispiele:

[1] „Der Strafrechtsexperte Andreas Venier geht davon aus, dass Ernst Strasser nach seiner rechtskräftigen Verurteilung in der Lobbyisten-Affäre - drei Jahre unbedingt wegen Bestechlichkeit - nicht allzu lange im Gefängnis sitzen wird.“[1]
[1] „Der Strafrechtsexperte Bernd-Christian Funk sieht "unübersehbare Schwachstellen im Justizsystem", bezeichnet den "Terrorparagraphen" und dessen Anwendung als "dringend reparaturbedürftig" und "eines Rechtsstaates unwürdig".“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Wikipedia-Artikel „Strafrechtsexperte
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrechtsexperte
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStrafrechtsexperte

Quellen:

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