Staatsanwältin

Staatsanwältin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Staatsanwältin

die Staatsanwältinnen

Genitiv der Staatsanwältin

der Staatsanwältinnen

Dativ der Staatsanwältin

den Staatsanwältinnen

Akkusativ die Staatsanwältin

die Staatsanwältinnen

Worttrennung:

Staats·an·wäl·tin, Plural: Staats·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sʔanˌvɛltɪn]
Hörbeispiele:  Staatsanwältin (Info),  Staatsanwältin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] Beruf, Recht: Beamtin einer Staatsanwaltschaft und als solche ein Organ der Rechtspflege

Herkunft:

Determinativkompositum aus Staat, Fugenelement -s und Anwältin

Synonyme:

[1] Vertreterin der Anklage, Anklagevertreterin, Anklägerin

Männliche Wortformen:

[1] Staatsanwalt

Oberbegriffe:

[1] Anwältin, Juristin

Unterbegriffe:

[1] Anti-Terror-Staatsanwältin, Bezirksstaatsanwältin, Generalstaatsanwältin, Oberstaatsanwältin

Beispiele:

[1] Die junge Staatsanwältin bereitete sich gewissenhaft auf die Verhandlung vor.
[1] „Als die Staatsanwältin nach dem Hersteller fragt, fährt der Beamte mit dem Zeigefinger über den Pistolenlauf und wischt das Blut weg.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Staatsanwältin“, Seite 1012.
[1] Duden online „Staatsanwältin
[1] canoo.net „Staatsanwältin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStaatsanwältin
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Staatsanwältin

Quellen:

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