Richterstab

Richterstab (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Richterstab

die Richterstäbe

Genitiv des Richterstabes
des Richterstabs

der Richterstäbe

Dativ dem Richterstab
dem Richterstabe

den Richterstäben

Akkusativ den Richterstab

die Richterstäbe

Worttrennung:

Rich·ter·stab, Plural: Rich·ter·stä·be

Aussprache:

IPA: [ˈʁɪçtɐˌʃtaːp]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] historisch: Stab, der von einem Richter als Symbol der richterlichen Macht und Würde getragen wurde und beim Standgericht als Schwurstab diente

Synonyme:

[1] Richterzepter

Beispiele:

[1] „Den Vorsitz hatte ein Richter, der das Urteil der 12 Schöffen verkünden mußte. Symbolisch wurde bei dieser Verkündung der Richterstab zerbrochen und die Stücke vor die Füße des Angeklagten geworfen.“[1]
[1] „Auch in zeitgenössischen Darstellungen werden Richter in dieser Tracht dargestellt, als Beispiel dazu soll die Darstellung eines Richters mit Richterstab in der Szene Anbetung der Heiligen Drei Könige des Freskenzyklus im Dominikanerkloster San Marco in Florenz von Fra Angelico dienen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Rechtswörterbuch „Richterstab

Quellen:

  1. Maike Vogt-Lüerssen: Alltagsgeschichte des Mittelalters – VIII. 2. Gericht, Richter und Schöffen. In: kleio.org. Abgerufen am 8. April 2012.
  2. Wikipedia-Artikel „Der heilige Sebastian (Antonello da Messina)
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.