Standgericht

Standgericht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Standgericht

die Standgerichte

Genitiv des Standgerichts
des Standgerichtes

der Standgerichte

Dativ dem Standgericht
dem Standgerichte

den Standgerichten

Akkusativ das Standgericht

die Standgerichte

Worttrennung:

Stand·ge·richt, Plural: Stand·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃtantɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:
Reime: -antɡəʁɪçt

Bedeutungen:

[1] militärisches Ausnahmegericht zur schnellen Urteilsfindung und -vollstreckung

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Stand (im Sinne von (das) Stehen) und Gericht, belegt seit dem 15. Jahrhundert[1]

Oberbegriffe:

[1] Gericht

Beispiele:

[1] „Er duckte sich nicht unter den Schlägen der Bürger, im Keller traten ein paar Offiziere zu einem Standgericht zusammen, es genügte, daß er zugab, Eglhofer zu sein, der Spruch hieß Tod.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Standgericht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standgericht
[*] canoo.net „Standgericht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStandgericht
[1] The Free Dictionary „Standgericht
[1] Duden online „Standgericht

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Stand“.
  2. Ernst Toller: Eine Jugend in Deutschland. Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-018688-6, Seite 212. Erstauflage 1933.
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