Reszissibilität

Reszissibilität (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Reszissibilität

Genitiv der Reszissibilität

Dativ der Reszissibilität

Akkusativ die Reszissibilität

Worttrennung:

Re·s·zis·si·bi·li·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ʁest͡sɪsibiliˈtɛːt], [ʁɛst͡sɪsibiliˈtɛːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht, veraltet: Eigenschaft, als Rechtsgeschäft anfechtbar (reszissibel) zu sein

Herkunft:

Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv reszissibel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Anfechtbarkeit, Bestreitbarkeit

Gegenwörter:

[1] Endgültigkeit

Beispiele:

[1] „[…] , so können sich die Gegner auf diese Stelle nicht berufen, da sie mit keiner der beiden Theorieen übereinzustimmen scheint; man muß entweder bei der dotis promissio eine singuläre Ausnahme statuiren, für welche sich freilich schwerlich ein genügender Grund auffinden lassen dürfte, oder man muß, ungeachtet der anscheinend auf Nullität hinweisenden Worte, doch eine blose Reszissibilität annehmen, und diese letztre Meinung erhält eine wesentliche Stütze aus dem Zusammenhang des […].“ (1856)[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] canoo.net „Reszissibilität
[1] Duden online „Reszissibilität

Quellen:

  1. canoo.net „Reszissibilität
  2. Lehrbuch der Pandekten, Band 3, Karl Adolph von Vangerow. Abgerufen am 16. Dezember 2017.
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