Rechtsanwältin

Rechtsanwältin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Rechtsanwältin

die Rechtsanwältinnen

Genitiv der Rechtsanwältin

der Rechtsanwältinnen

Dativ der Rechtsanwältin

den Rechtsanwältinnen

Akkusativ die Rechtsanwältin

die Rechtsanwältinnen

Worttrennung:

Rechts·an·wäl·tin, Plural: Rechts·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʔanˌvɛltɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt

Abkürzungen:

[1] RA

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Rechtsanwalt

Oberbegriffe:

[1] Juristin

Beispiele:

[1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsanwältin
[*] canoo.net „Rechtsanwältin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsanwältin
[1] Duden online „Rechtsanwältin mit Verweis auf Duden online „Rechtsanwalt

Quellen:

  1. Geheimnis verraten: Anwältin verurteilt. In: Merkur.de. 23. Februar 2017, abgerufen am 9. September 2018.
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