Panoramafreiheit
Panoramafreiheit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Panoramafreiheit
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Genitiv | der Panoramafreiheit
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Dativ | der Panoramafreiheit
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Akkusativ | die Panoramafreiheit
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Worttrennung:
- Pa·n·o·ra·ma·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [panoˈʁaːmaˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
- Hörbeispiele:
Panoramafreiheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Urheberrecht, Recht: die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z.B. Kunstobjekte oder Gebäude), die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, bildlich wiedergeben zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Panorama und Freiheit
Synonyme:
- [1] Straßenbildfreiheit
Beispiele:
- [1] „Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind.“[1]
- [1] „Die ‚Panoramafreiheit‘ soll nur soweit gehen, wie sie die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Menschen nicht berührt.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Panoramafreiheit“
Quellen:
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