Nachnahmegebühr
Nachnahmegebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Nachnahmegebühr
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die Nachnahmegebühren
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Genitiv | der Nachnahmegebühr
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der Nachnahmegebühren
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Dativ | der Nachnahmegebühr
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den Nachnahmegebühren
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Akkusativ | die Nachnahmegebühr
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die Nachnahmegebühren
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Worttrennung:
- Nach·nah·me·ge·bühr, Plural: Nach·nah·me·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːxnaːməɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele:
Nachnahmegebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: Gebühr, die für eine Nachnahmesendung zu bezahlen ist
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Nachnahme und Gebühr
Oberbegriffe:
- [1] Postgebühr, Gebühr
Beispiele:
- [1] „Eine Unterschlagung einer Nachnahmegebühr in Höhe von knapp 115 Euro kommt einen Postzusteller aus dem Landkreis Northeim teuer zu stehen.“[1]
- [1] „Im September 2012 hatte der Rintelner als Postzusteller gearbeitet und laut Anklage binnen drei Wochen fünfmal Pakete ausgeliefert und dafür die Nachnahmegebühren kassiert.“[2]
- [1] „Die Nachnahmegebühr beträgt für das Inland Euro 4 und für das Ausland Euro 8.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Nachnahmegebühr“, Seite 760.
- [1] Duden online „Nachnahmegebühr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachnahmegebühr“
- [1] canoo.net „Nachnahmegebühr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Nachnahmegebühr“
- [1] The Free Dictionary „Nachnahmegebühr“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nachnahmegebühr“
Quellen:
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