Folgeantrag

Folgeantrag (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Folgeantrag

die Folgeanträge

Genitiv des Folgeantrages
des Folgeantrags

der Folgeanträge

Dativ dem Folgeantrag
dem Folgeantrage

den Folgeanträgen

Akkusativ den Folgeantrag

die Folgeanträge

Worttrennung:

Fol·ge·an·trag, Plural: Fol·ge·an·trä·ge

Aussprache:

IPA: [ˈfɔlɡəˌʔantʁaːk]
Hörbeispiele:  Folgeantrag (Info)

Bedeutungen:

[1] erneut gestellter Antrag

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Folge und Antrag

Sinnverwandte Wörter:

[1] Zweitantrag

Oberbegriffe:

[1] Antrag

Beispiele:

[1] „Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen;“[1]
[1] „Wenn Sie strategisch vorgegangen sind, haben Sie den Folgeantrag schon beim Erstantrag vorbereitet, indem Sie ein mehrjähriges oder zumindest potentiell mehrjähriges Projekt skizziert haben.“[2]
[1] „Beim Regelbetrag gilt der erste Antrag für die ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes, frühestens neun Monate nach der Geburt können Sie den Folgeantrag für das zweite Lebensjahr stellen.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Folgeantrag
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Folgeantrag
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFolgeantrag
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Folgeantrag

Quellen:

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