Finanzfrage
Finanzfrage (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Finanzfrage
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die Finanzfragen
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Genitiv | der Finanzfrage
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der Finanzfragen
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Dativ | der Finanzfrage
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den Finanzfragen
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Akkusativ | die Finanzfrage
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die Finanzfragen
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Worttrennung:
- Fi·nanz·fra·ge, Plural: Fi·nanz·fra·gen
Aussprache:
- IPA: [fiˈnant͡sˌfʁaːɡə]
- Hörbeispiele:
Finanzfrage (Info)
Bedeutungen:
- [1] meist im Plural: eine die Finanzen betreffende Sache, zu der man eine Auskunft oder Erklärung benötigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Finanz und Frage
Oberbegriffe:
- [1] Frage
Beispiele:
- [1] Bei Finanzfragen berät sie Herr Schuster.
- [1] „Traitscho Kostow, stellvertretender Premierminister Bulgariens und Vorsitzender des Komitees für Wirtschafts- und Finanzfragen, wird wegen "mangelnder Aufrichtigkeit gegenüber der Sowjetunion, politischer Verfehlungen und parteiwidrigen Verhaltens" von seinem Posten entfernt.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Finanzfrage“ (Korpus)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Finanzfrage“
- [*] canoo.net „Finanzfrage“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Finanzfrage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Finanzfrage“
Quellen:
- wissen.de – was geschah am „4. April 1949“
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