Fahrschein
Fahrschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Fahrschein
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die Fahrscheine
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Genitiv | des Fahrscheins des Fahrscheines
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der Fahrscheine
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Dativ | dem Fahrschein dem Fahrscheine
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den Fahrscheinen
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Akkusativ | den Fahrschein
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die Fahrscheine
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Worttrennung:
- Fahr·schein, Plural: Fahr·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈfaːɐ̯ˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele:
Fahrschein (Info) Fahrschein (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein Schein, der zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs fahren und Schein
Synonyme:
Unterbegriffe:
- [1] Einzelfahrschein, Freifahrschein/Freifahrtschein, Rückfahrschein, Sammelfahrschein, Umsteigefahrschein/Umsteigfahrschein, Wehrmachtsfahrschein, Zwei-Fahrten-Fahrschein
Beispiele:
- [1] Man benötigt einen Fahrschein, wenn man den Bus nehmen will.
- [1] „Der Fahrschein für Erwachsene kostet 20 Pfennig, der Schülerfahrschein 10 Pfennig.“[1]
Wortbildungen:
- Fahrscheinautomat, Fahrscheinblock, Fahrscheinentwerter, Fahrscheinheft
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fahrschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrschein“
- [1] canoo.net „Fahrschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Fahrschein“
- [1] The Free Dictionary „Fahrschein“
Quellen:
- Alfred Döblin: Berlin Alexanderplatz. Die Geschichte vom Franz Biberkopf. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1965, ISBN 3-423-00295-6, Seite 40. Erstveröffentlichung 1929.
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