Erbfolge

Erbfolge (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Erbfolge

die Erbfolgen

Genitiv der Erbfolge

der Erbfolgen

Dativ der Erbfolge

den Erbfolgen

Akkusativ die Erbfolge

die Erbfolgen

Worttrennung:

Erb·fol·ge, Plural: Erb·fol·gen

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌfɔlɡə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1]  Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Erbe und dem Substantiv Folge

Oberbegriffe:

[1] Folge

Beispiele:

[1] „Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“[1]
[1] „Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“[2]
[1] „Historisch lief die Erbfolge zu Japans Chrysanthementhron generell über männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie.“[3]
[1] „Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.“[4]
[1] „Albrechts Erbfolge schien mit der Geburt seines Sohnes Wilhelm gesichert.“[5]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge, testamentarische Erbfolge, vorweggenommenen Erbfolge

Wortbildungen:

Erbfolgekrieg, Erbfolgepakt, Erbfolgerecht, Erbfolgeregelung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Erbfolge
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfolge
[*] canoo.net „Erbfolge
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbfolge
[1] The Free Dictionary „Erbfolge
[1] Duden online „Erbfolge

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Erbfolge“ (Stabilversion)
  2. Wikipedia-Artikel „Testament“ (Stabilversion)
  3. Wikipedia-Artikel „Japanisches_Kaiserhaus“ (Stabilversion)
  4. Wikipedia-Artikel „Wahlmonarchie“ (Stabilversion)
  5. Wikipedia-Artikel „Landshuter_Erbfolgekrieg“ (Stabilversion)
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