Erbfolge
Erbfolge (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Erbfolge
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die Erbfolgen
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Genitiv | der Erbfolge
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der Erbfolgen
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Dativ | der Erbfolge
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den Erbfolgen
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Akkusativ | die Erbfolge
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die Erbfolgen
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Worttrennung:
- Erb·fol·ge, Plural: Erb·fol·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌfɔlɡə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Erbe und dem Substantiv Folge
Oberbegriffe:
- [1] Folge
Beispiele:
- [1] „Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“[1]
- [1] „Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“[2]
- [1] „Historisch lief die Erbfolge zu Japans Chrysanthementhron generell über männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie.“[3]
- [1] „Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.“[4]
- [1] „Albrechts Erbfolge schien mit der Geburt seines Sohnes Wilhelm gesichert.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge, testamentarische Erbfolge, vorweggenommenen Erbfolge
Wortbildungen:
- Erbfolgekrieg, Erbfolgepakt, Erbfolgerecht, Erbfolgeregelung
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbfolge“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfolge“
- [*] canoo.net „Erbfolge“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbfolge“
- [1] The Free Dictionary „Erbfolge“
- [1] Duden online „Erbfolge“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Erbfolge“ (Stabilversion)
- Wikipedia-Artikel „Testament“ (Stabilversion)
- Wikipedia-Artikel „Japanisches_Kaiserhaus“ (Stabilversion)
- Wikipedia-Artikel „Wahlmonarchie“ (Stabilversion)
- Wikipedia-Artikel „Landshuter_Erbfolgekrieg“ (Stabilversion)
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