Eilgebühr
Eilgebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Eilgebühr
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die Eilgebühren
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Genitiv | der Eilgebühr
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der Eilgebühren
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Dativ | der Eilgebühr
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den Eilgebühren
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Akkusativ | die Eilgebühr
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die Eilgebühren
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Worttrennung:
- Eil·ge·bühr, Plural: Eil·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯lɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele:
Eilgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Postwesen, veraltet: Gebühr für die Eilzustellung von Postgut
- [2] Gebühr für beschleunigte Behandlung/Erledigung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs eilen und dem Substantiv Gebühr
Oberbegriffe:
- [1, 2] Gebühr
Beispiele:
- [1] „Zweitens aber dürfte auch eine ökonomische Kalkulation hier immer eine Rolle gespielt haben: 40 Pf Eilgebühr war schon um einiges mehr, als ein damaliger Postler als Stundenlohn verdiente.“[1]
- [2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eilgebühr“
- [*] canoo.net „Eilgebühr“
- [1, 2] Duden online „Eilgebühr“
Quellen:
- Reinhard Krüger: 1941: Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Deutschen Reich. In: philatelie. Nummer 480, Juni 2017, Seite 26-29, Zitat Seite 29.
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