Beklagter

Beklagter (Deutsch)

Substantiv, m

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ BeklagterBeklagte
Genitiv BeklagtenBeklagter
Dativ BeklagtemBeklagten
Akkusativ BeklagtenBeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Beklagtedie Beklagten
Genitiv des Beklagtender Beklagten
Dativ dem Beklagtenden Beklagten
Akkusativ den Beklagtendie Beklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Beklagterkeine Beklagten
Genitiv eines Beklagtenkeiner Beklagten
Dativ einem Beklagtenkeinen Beklagten
Akkusativ einen Beklagtenkeine Beklagten

Worttrennung:

Be·klag·ter, Plural: Be·klag·te

Aussprache:

IPA: [bəˈklaːktɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Person, Institution, Unternehmen oder Ähnliches, gegen das jemand einen Antrag an ein Gericht stellt, über einen Rechtsstreit zu entscheiden

Synonyme:

[1] Angeklagter

Gegenwörter:

[1] Kläger

Beispiele:

[1]


Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beklagter
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beklagter
[*] canoo.net „Beklagter
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beklagter
[1] The Free Dictionary „Beklagte
[1] Duden online „Beklagter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeklagter
[1] wissen.de – Wörterbuch „Beklagter
[1] wissen.de – Lexikon „Beklagter
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Beklagte
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