Arbeitnehmer

Arbeitnehmer (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Arbeitnehmer

die Arbeitnehmer

Genitiv des Arbeitnehmers

der Arbeitnehmer

Dativ dem Arbeitnehmer

den Arbeitnehmern

Akkusativ den Arbeitnehmer

die Arbeitnehmer

Nebenformen:

Arbeitsnehmer

Worttrennung:

Ar·beit·neh·mer, Plural: Ar·beit·neh·mer

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tˌneːmɐ], [ˌaʁbaɪ̯tˈneːmɐ]
Hörbeispiele: ,  Arbeitnehmer (Info)
Reime: -eːmɐ

Bedeutungen:

[1] jemand, der bei einer Firma eingestellt ist und für seine Arbeit bezahlt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeit und Nehmer. Ursprünglich im 17. und 18. Jahrhundert für Dienstbotenverhältnisse verwendet (Dienstnehmer), erst im 19. Jahrhundert als Begriffspaar Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch in Rechtstexten zur Bezeichnung von Lohnarbeitsverhältnissen übernommen und von dort in die Alltagssprache gewandert.[1]

Synonyme:

[1] Angestellter, Arbeiter, Beschäftigter, Gehaltsempfänger, Lohnempfänger

Gegenwörter:

[1] Arbeitgeber, Selbstständiger

Weibliche Wortformen:

[1] Arbeitnehmerin

Beispiele:

[1] Der Aufschwung ist da – doch die Masse der Arbeitnehmer hat davon wenig.
[1] „Immer seltener fehlen Arbeitnehmer wegen Rückenschmerzen, Herzleiden oder Magenproblemen.“[2]
[1] „Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängigen Arbeitnehmer. So sieht es die übliche Definition. … Arbeitsrecht gerade der abhängigen Arbeitnehmer weist auf unerledigte Emanzipationsprozesse (‚Abhängigkeit‘) und verrät in der terminologischen Rollenvertauschung (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt nicht, sondern gibt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt nicht, sondern nimmt Arbeit im Sinne von Leistung) die gesellschaftlichen Machtverhältnisse solcher Abhängigkeit (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt Arbeit im Sinne von Arbeitsgelegenheit).“[3]
[1] „Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen. Im Rahmen dieses Arbeitsrechts können Gesamtvereinbarungen nur zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmungen oder ihren Vertretungen abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abbedungen werden kann.“[4]

Wortbildungen:

Adjektive: arbeitnehmerfreundlich
Substantive: Arbeitnehmeranteil, Arbeitnehmerfreibetrag, Arbeitnehmerorganisation, Arbeitnehmerschaft, Arbeitnehmerseite, Arbeitnehmerveranlagung, Arbeitnehmervertreter, Arbeitnehmervertretung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Arbeitnehmer
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Arbeitnehmer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitnehmer
[1] canoo.net „Arbeitnehmer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonArbeitnehmer
[1] The Free Dictionary „Arbeitnehmer
[1] Duden online „Arbeitnehmer
[1] wissen.de – Wörterbuch „Arbeitnehmer
[1] wissen.de – Lexikon „Arbeitnehmer
[*] Wahrig Synonymwörterbuch „Arbeitnehmer“ auf wissen.de
[1] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitnehmer

Quellen:

  1. Roland Karassek: "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" - eine begriffsgeschichtliche Spurensuche, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte. Zeitschrift für Historische Studien, Heft II/2017, S. 106-127.
  2. Markus Dettmer, Samiha Shafy, Janko Tietz: Volk der Erschöpften. In: DER SPIEGEL, Heft 4, 2011, Seite 114-122, Zitat Seite 116.
  3. Rudolf Wiethölter: Wirtschafts- und Arbeitsrecht. XV. Arbeitsvertragsrecht. In: Ders. (Hrsg.). Rechtswissenschaft. Funk-Kolleg. Fischer-Bücherei. Oktober 1968. Seite 281.
  4. Verfassung des Landes Hessen vom 29. Oktober 1946. Artikel 29.
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