Akkusativobjekt

Akkusativobjekt (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Akkusativobjekt

die Akkusativobjekte

Genitiv des Akkusativobjekts
des Akkusativobjektes

der Akkusativobjekte

Dativ dem Akkusativobjekt
dem Akkusativobjekte

den Akkusativobjekten

Akkusativ das Akkusativobjekt

die Akkusativobjekte

Worttrennung:

Ak·ku·sa·tiv·ob·jekt, Plural: Ak·ku·sa·tiv·ob·jek·te

Aussprache:

IPA: [ˈakuzatiːfˌʔɔpjɛkt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Linguistik: syntaktische Funktion eines Satzgliedes, das vom Verb abhängig ist und im Akkusativ steht.

Herkunft:

Determinativkompositum aus Akkusativ und Objekt

Gegenwörter:

[1] Genitivobjekt, Dativobjekt

Oberbegriffe:

[1] Objekt, Satzgliedfunktion, Satzglied

Beispiele:

[1] In dem Satz „Sie sucht ihre Freundin“ ist „ihre Freundin“ ein nominales Satzglied, das Akkusativobjekt zum Verb „suchen“ ist.
[1] „Auch Funktionsverbgefüge dienen der Exaktheit, wenn sie Begriffe hervorheben (in Rechnung stellen), ein Akkusativobjekt einsparen helfen (eine Genehmigung erteilen) oder Schattierungen ausdrücken, die das Einzelverb nicht ausdrücken kann (in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten).“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Akkusativobjekt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Akkusativobjekt
[1] canoo.net „Akkusativobjekt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAkkusativobjekt

Quellen:

  1. Helmut Ebert: Sprache, Recht und Verwaltung. In: Sprachdienst. Nummer Heft 3-4, 2011, Seite 94-102, Zitat Seite 96. Kursiv gedruckt: in Rechnung stellen, eine Genehmigung erteilen, in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten.
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