Überholverbot

Überholverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Überholverbot

die Überholverbote

Genitiv des Überholverbotes
des Überholverbots

der Überholverbote

Dativ dem Überholverbot
dem Überholverbote

den Überholverboten

Akkusativ das Überholverbot

die Überholverbote

Worttrennung:

Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot
[*] canoo.net „Überholverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonÜberholverbot
[1] The Free Dictionary „Überholverbot
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