Überholverbot
Überholverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Überholverbot
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die Überholverbote
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Genitiv | des Überholverbotes des Überholverbots
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der Überholverbote
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Dativ | dem Überholverbot dem Überholverbote
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den Überholverboten
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Akkusativ | das Überholverbot
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die Überholverbote
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Worttrennung:
- Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot“
- [*] canoo.net „Überholverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Überholverbot“
- [1] The Free Dictionary „Überholverbot“
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